Typische stille Beteiligung

Wesentliche Merkmale einer typischen stillen Beteiligung 
 

  • Flexible Laufzeit, mindestens aber 5 Jahre, Beteiligungshöhe ab 50 TEUR
  • Keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten während der Laufzeit (Planungssicherheit)
  • Rangrücktritt der Sparkassenbeteiligungsgesellschaft, dadurch nachrangig gegenüber "klassischem" Fremdkapital
  • Grundsätzlich keine Stellung von Sicherheiten
  • Stark begrenzte operative Einflussnahme
  • Keine Tilgung während der Grundlaufzeit, flexible Rückzahlung
  • Laufende ergebnisunabhängige Verzinsung sowie eine gewinnabhängige Vergütungskomponente

Prozessablauf

Vom ersten Kontakt bis zur Auszahlung

1. Erstgespräch

  • Geschäftsmodell → Marktperspektiven
  • Gegenseitiges Kennenlernen
  • Ist und Plan - Unterlagen

2. Angebot

Unterbreitung eines Angebots durch die Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft.

3. Angebotsannahme

Bestätigung des vorgelegten Angebots einer stillen Beteiligung.

4. Abschluss

  • Vertragsabschluss
  • Auszahlung der vereinbarten Beteiligungshöhe.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur typischen stillen Beteiligung

Eine stille Beteiligung ist eine Form der Beteiligung an einem Unternehmen, bei der ein Investor nicht als klassischer Gesellschafter auftritt und auch keinen Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Er ist nicht im Handelsregister eingetragen, soweit es sich nicht um die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft handelt. Der Investor stellt dem Unternehmen Kapital zur Verfügung und erhält dafür i.d.R. eine Grundvergütung und eine Gewinnbeteiligung. Es gibt zwei Arten von stillen Beteiligungen: die typisch stille Beteiligung und die atypisch stille Beteiligung. Bei der typisch stillen Beteiligung ist der Investor nur am Gewinn beteiligt, während bei der atypisch stillen Beteiligung auch ein Verlustrisiko besteht. Die SBG beteiligt sich grundsätzlich nur mit typischen stillen Beteiligungen an Unternehmen.

Jedes Unternehmen kann eine stille Beteiligung abschließen. Wir, die Sparkassenbeteiligungsgesellschaft Heilbronn-Franken halten uns an die gesetzlichen Vorschriften des UBGG (Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften). Grundsätzlich sollte das Unternehmen in der Lage sein, die Bedingungen der stillen Beteiligung zu erfüllen, beispielsweise durch die Bereitstellung von ausreichendem Eigenkapital, die Erfüllung der Kapitaldienstfähigkeit, das Einreichen aktueller wirtschaftlicher Unterlagen usw. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie bei hier.

Mezzanine Mittel sind eine Form der Finanzierung, die sich zwischen Eigen- und Fremdkapital befindet. Sie werden in der Regel von Unternehmen genutzt, die bereits Eigenkapital und Fremdkapital aufgenommen haben, aber noch zusätzliche Finanzierung benötigen. Mezzanine Mittel können in Form von nachrangigen Darlehen, Genussrechten oder stillen Beteiligungen bereitgestellt werden und werden als sogenanntes "wirtschaftliches Eigenkapital" in die Bilanz eingebracht.

  • Langfristige Stärkung des Eigenkapitals - Planungssicherheit
  • Schonung der Sicherheiten
  • Verbesserung der Bilanzstrukturen und damit eine Optimierung des Ratings
  • Ein besseres Rating kann sich auf Finanzierungskosten auswirken
  • Bessere externe Ratings (Crefo, van Dyke etc.) und dadurch die Möglichkeit für günstigere Konditionen bei Lieferanten o.ä.
  • Flexible Möglichkeit, Kapital zu beschaffen, ohne Stimmrechte abzugeben.
  • Eröffnung zusätzlicher Kreditspielräume – keine Tilgung (Endfällig)
  • Der stille Gesellschafter beteiligt sich an einem Unternehmen, ohne im Handelsregister eingetragen zu werden (Ausnahme AG)

Die Beteiligung ist nicht befristet, die Grundlaufzeit beträgt in der Regel fünf Jahre. Die Kündigungsfrist liegt bei 13 Monaten.

Die Kosten für eine stille Beteiligung können je nach Unternehmen und Bonität variieren. Es gibt keine standardmäßig festgelegten Preise oder Gebühren für eine stille Beteiligung. In der Regel werden die Kosten, abhängig vom aktuellen Zinsniveau und dem aktuellen Unternehmensrating, in Form einer festen Grundvergütung und einer gewinnabhängigen Vergütung festgelegt.

Je nach finanzieller Lage des Unternehmens, wird ggf. eine Bürgschaft oder eine Garantie hinterlegt. Diese kann die Kondition der Beteiligung auch zusätzlich verbessern.

Bei einer typisch stillen Beteiligung werden keine Unternehmensanteile abgegeben.

Wir benötigen aktuelle rechtliche und wirtschaftliche Unterlagen. Sehen Sie sich doch gern die genauere Aufstellung in unserer Checkliste an.

Wir beteiligen uns ab einer Beteiligungshöhe von 50.000,00 € an Unternehmen, es muss mindestens eine Eigenkapitalparität vorhanden sein.

Eine stille Beteiligung wird durch einen Vertrag geregelt. In diesem Vertrag werden die Bedingungen der Beteiligung festgelegt, wie zum Beispiel die Höhe der Investition, die Gewinnbeteiligung und die Laufzeit der Beteiligung.

Eine stille Beteiligung wird steuerlich wie eine Einkunftsquelle behandelt. Das bedeutet, dass der Investor die Gewinnbeteiligung als Einkommen versteuern muss. Das Unternehmen kann die Aufwendungen für die stille Beteiligung als Betriebsausgaben geltend machen.

Ja, eine stille Beteiligung kann auch aufgelöst werden. In diesem Fall muss der Investor das investierte Kapital zurückzahlen. Die Bedingungen für die Auflösung der Beteiligung werden im Vertrag festgelegt.

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